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Kinder und Jugendliche

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Zahnspange

Zahnspange

Wann braucht mein Kind eine Zahnspange?

In der Regel fallen die Milchzähne ihres Kindes bis zum 12. Lebensjahr aus. Der geeignete Zeitpunkt für den Beginn einer kieferorthopädischen Behandlung kann nur durch einen Fachzahnarzt für Kieferorthopädie festgestellt werden. Häufig beginnt die Behandlung mit einer Zahnspange in der 2. Wechselgebissphase zwischen dem 9. und 12. Lebensjahr, in dieser Phase kann der Zahnwechsel und das Kieferwachstum am besten beeinflusst werden.
Eine Behandlung vor dem 4. Lebensjahr ist nur selten indiziert. Bei Kindern ab dem 4. Lebensjahr kann eine Frühbehandlung oder ein Lückenhalter (nach frühzeitigem Milchzahnverlust) indiziert sein. Angewohnheiten wie Daumenlutschen, Zungenpressen oder Mundatmung können zu einer Kieferfehlstellung führen. In einigen Fällen ist die Zusammenarbeit mit einem Logopäden indiziert.

Häufig macht Ihr Hauszahnarzt oder der Zahnarzt im Kindergarten oder Schule auf die Notwendigkeit einer kieferorthopädischen Behandlung aufmerksam. Sollten Sie sich allerdings selbst Sorgen um die richtige Kieferentwicklung Ihres Kindes machen, vereinbaren Sie einen Termin mit uns.

Krankenkasse – KIG
Frühbehandlung

Was bedeutet KIG? (Kieferorthopädische Indikationgruppen)

Zum 01.01.2001 haben die gesetzlichen Krankenkassen die KIG Richtlinien erlassen. Sie regeln, ab welchem Schweregrad einer Fehlstellung die gesetzliche Krankenkasse eine kieferorthopädische Behandlung bezahlt. Der Grad 1 und 2 wird nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, ab dem Behandlungsgrad 3 werden Therapiemaßnahmen von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt.

Sollte bei Ihrem Kind der Grad 3 oder höher von der Fachzahnärztin für Kieferorthopädie festgestellt worden sein, wird ein Behandlungsplan zur Krankenkasse geschickt, der der Genehmigung bedarf. Zunächst übernimmt die gesetzliche Krankenkasse 80% der Behandlungskosten, erst nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung werden die restlichen 20% der Kosten ausgezahlt. Diese 20% müssen erst von den Eltern bezahlt werden.

Wann ist eine Frühbehandlung indiziert ?

Ab dem 4. Lebensjahr kann eine Frühbehandlung indiziert sein wenn:

  • der Unterkiefer extrem weit zurück liegt.

  • ein Kreuzbiss vorliegt.

  • Zähne aneinander vorbei beißen (bukkale Nonokklusion).

  • der Unterkiefer zu weit vorne liegt (Progenie).

  • Lücken geöffnet werden müssen.

  • ein extrem stark offener Biss vorliegt.

  • eine Lippen-Kiefer-Gaumenspalte oder andere kraniofaciale Anomalien vorliegen.

Lückenhalter

Wann braucht mein Kind einen Lückenhalter?

Wenn bei Ihrem Kind aufgrund von Karies ein Milchzahn gezogen werden musste, ist dann ein Lückenhalter indiziert, wenn der Durchbruch des an dieser Stelle durchbrechenden bleibenden Zahnes nicht unmittelbar bevorsteht.

Wir wollen mit einem Lückenhalter vermeiden, dass an diese Lücke angrenzende bleibende Zähne in die Lücke aufwandern oder kippen können. Diese Maßnahmen können aufwendige kieferorthopädische Behandlungen vermeiden.

Diagnostik

Moderne Diagnostik, 3D Dentalscanner und Digitales Röntgen

Wenn in unserer Praxis festgestellt wurde, dass eine kieferorthopädische Behandlung indiziert ist, werden durch eine digitale 3D gestützte Abdrucknahme mit dem 3D Dentalscanner Farbscans erstellt, diese erlauben uns eine hohe Präzision bei der Behandlungsplanung und in der Herstellung von kieferorthopädischen Geräten. Das bedeutet für die Patienten eine angenehme Behandlung, da dabei kein Würgereflex mehr ausgelöst wird.

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In unserer Praxis haben wir seit 2003 ein digitales Röntgengerät. Hiermit kann die Strahlendosis für den Patienten reduziert werden und die Röntgenbilder können direkt digital dargestellt werden.

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Herausnehmbare Zahnspange

Die herausnehmbare Zahnspange

In den meisten kieferorthopädischen Behandlungsfällen wird eine herausnehmbare Apparatur zum Dehnen eines Zahnbogens oder zur Lücköffnung eingesetzt. In geringem Ausmaß können auch Derotationen und Lückenschluss durch Kippbewegungen der Zähne durchgeführt werden. Herausnehmbare Apparaturen müssen 14-16 Stunden pro Tag getragen werden. Dehnplatten bestehen aus einer Plattenbasis aus Kunststoff sowie aus passiven und aktiven Drahtelementen. Während einer aktiven Behandlungsphase werden die aktiven Drahtelemente vom Kieferorthopäden immer wieder nachaktiviert und der Patient dreht eventuell eine oder mehrere Schrauben mithilfe eines Schlüssels.

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Dehnplatten

Funktionskieferorthopädische Geräte

Mit diesen herausnehmbaren Geräten ist es möglich die Bisslage zu korrigieren. Sie kommen zum Einsatz, wenn der Unterkiefer zu weit zurück oder auch zu weit vor liegt. Auch funktionskieferorthopädische Geräte müssen 14-16 Stunden pro Tag getragen werden.

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Funktionskieferorthopädische Geräte

Feste Zahnspange

Die feste Zahnspange (Multibandapparatur)

Die feste Zahnspange wird heutzutage in vielen kieferorthopädischen Behandlungsfällen eingesetzt, z.B. dann, wenn die herausnehmbaren Behandlungsgeräte keinen Behandlungerfolg bringen, sei es, dass das herausnehmbare Gerät nicht gut getragen worden ist, oder die Zahnbewegungen nicht mit einer herausnehmbaren Zahnspange durchgeführt werden können. Zahnbewegungen wie z.B. Derotationen, Lückenschluss, starke Lückenöffnung, Freilegung von Zähnen können nur unzureichend mit einer herausnehmbaren Zahnspange durchgeführt werden und bedürfen einer festen Zahnspange. Die feste Zahnspange gibt es in vielen Ausführungen, die modernen Materialien reichen vom ästhetischen Keramikbracket bis zum selbstligierenden „sanften“ Bracket, wir beraten Sie gern.

Sie können zwischen verschiedenen Bracketsystemen wählen:

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Standardbrackets (nickelfrei)

Hierbei handelt es sich um Metallbrackets, der in die Brackets eingesetzte Bogen, der die Zähne bewegt, wird an jedem Metallbracket mit einer Gummi- bzw. Drahtligatur befestigt. Durch die Ligatur entsteht eine Kraft, die auf den Zahn übertragen wird. Hierbei kann es sein, dass der Patient in den ersten Tagen der festen Zahnspange oder nach einem Bogenwechsel einen Druck auf den Zähnen verspürt. Diese Brackets werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.

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Selbstligierende Brackets (nickelfrei)

Selbstligierende Brackets benötigen durch ihren speziellen Verschlussmechanismus (Verschlussklappen) keine Ligaturen mehr. Der eingesetzte Bogen kann nahezu frei und somit reibungsarm im Bracket gleiten. Es werden nur noch sehr geringe Kräfte auf die Zähnen übertragen, so dass der Patient weniger Druck als bei den Standardbrackets verspürt. Diese Brackets werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.

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Keramikbrackets (ästhetische Brackets)

Soll die Behandlung mit der festen Zahnspange möglichst unauffällig sein, können Keramikbrackets zum Einsatz kommen. Diese Keramikbrackets sind sowohl als einzuligierendes Bracket als auch als selbstligierendes Bracket zu erhalten. Keramikbrackets werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.

Sie können zwischen verschiedenen Bögen wählen:
 

Standardbögen

Diese metallfarbende Bögen üben mehr Kraft aus als moderne thermoelatische Nitinolbögen. Diese Bögen werden von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt.
 

Thermoelastische Bögen

Diese Bögen sind modernste Spezialbögen, hochelastische Nitinolbögen, die äußerst niedrige Kräfte entwickeln, was für den Patienten einen deutlich höheren Tragekomfort bedeutet. Der Patient verspürt deutlich weniger Druck auf den Zähnen im Vergleich zu den herkömmlichen Bögen. Die thermoelastische Bögen werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.

Bracketumfeldversiegelung

Was wird bei der Bracketumfeldversiegelung und bei der Propyhlaxe gemacht ?

Während einer Behandlung mit der festen Zahnspange ist eine gute Mundhygiene ein „Muss“, ansonsten kann es zu Entkalkungen auf den Zähnen, Karies und Zahnfleischentzündungen kommen. Um die häusliche Mundhygiene zu unterstützen gibt es heutzutage gute Schutzlacke die Entkalkungen vorbeugen. Der Bereich um das Bracket herum ist besonders gefährdet für solche Entkalkungen, deswegen ist eine Bracketumfeldversiegelung mit einem sehr hoch dosierten Fluorlack sinnvoll.

Die Prophylaxe der Gesetzlichen Krankenkassen ist nur in begrenzten Abständen (1x im Kalenderhalbjahr) durchführbar, während der Behandlung mit einer festen Zahnspange ist eine zeitliche Begrenzung der Propylaxemaßnahmen nicht sinnvoll. Wir bieten Ihnen an in regelmäßigen kurzen Abständen die Zähne zu reinigen und Schutzlacke aufzutragen.


Der Weg zu einem schönen Behandlungsergebnis ohne Entkalkungen!

Mitarbeitsunabhängige Geräte

Mitarbeitsunabhängige Geräte (Non-Compliance Geräte)

In vielen Behandlungsfällen müssen wir Zähne wieder nach hinten schieben, um Platz für andere Zähne zu schaffen. Hierfür eignet sich ein Distaljet. Dieses Gerät ist fest eingesetzt, kann also vom Patienten nicht herausgenommen werden. Durch die Aktivierung der Federn können Backenzähne nach hinten geschoben werden, „distalisiert“ werden.

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Distaljet

In vielen Behandlungsfällen liegt der Unterkiefer zu weit zurück.
Die Bisslage des Unterkiefers kann mit einem Forsus Feder korrigiert werden.

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Forsus Feder

Wenn der Oberkiefer deutlich zu schmal ist, wird eine Therapie mit einer Gaumennahterweiterung durchgeführt. Diese “Schraube“ dehnt den oberen Zahnbogen nach außen, indem sie die Gaumennaht „öffnet“.

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GNE

Stabilisierung

Die Stabilisierungsphase (Retention):

Nach der aktiven Behandlungsphase (Zähne werden bewegt) erfolgt die Stabilisierungsphase (Zähne werden gehalten). Egal, ob mit einer herausnehmbaren oder festen Zahnspange behandelt wurde ist es wichtig gut zu stabilisieren, da das erreichte Behandlungsergebnis kein Dauerzustand ist und vor einem Rückfall (Rezidiv) geschützt werden muss.

Retentionszahnspange

Retentionsspangen sind herausnehmbare Zahnspangen die am Anfang der Stabilisierungsphase nachmittags und nachts und später nur noch nachts zum Halten des erreichten Behandlungsergebnisses gewissenhaft getragen werden sollten. Diese Retentionsspangen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.

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Retentionszahnspange

Geklebte Retainer

Ein geklebter Retainer ist ein dünner individuell angepasster Metalldraht der von Eckzahn bis Eckzahn an der Zahninnenseite, also von außen unsichtbar, geklebt wird. Er sichert die Stellung der Frontzähne langfristig und unabhängig von der Mitarbeit des Patienten. Der geklebte Retainer wird zusätzlich zur Retentionsspange empfohlen. Die Retainer werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

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Geklebte Retainer

Retentionsschiene

In manchen Fällen wird zur Stabilisierung des Behandlungsergebnisses auch eine Retentionsschiene eingesetzt, diese sind aus durchsichtigen Kunststofffolien gefertigt.

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Retentionsschiene

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